Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 18. Juni 2009, GVBl. S. 725
Aufgrund des § 1 Abs. 3 des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 10. Juni 2005 (GVBl. S. 224), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2009 (GVBl. S. 322), verordnet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:
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